Cannabisverbot im Kleingarten

Laut der Rahmengartenordnung des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V. ist der Anbau von Cannabispflanzen in einem Kleingarten nicht erlaubt. Sollten sich Pächter diesem Verbot widersetzen, kann dies die sofortige Kündigung des Pachtvertrages zur Folge haben.

 

21.04.2024

 

Pachtnachzahlung

Seit dem Jahr 2023 gilt im Landkreis Havelland ein neues Gutachten, was besagt, wie hoch der Pachtzins für Kleingartenanlagen sein darf. Das heißt, dass die Bodeneigentümer ab 2023 0,098 Euro pro Quadratmeter, statt vorher 0,045 Euro verlangen dürfen. Leider hat nun ein Eigentümer rückwirkend für 2023 und 2024 den Betrag nachgefordert. Die Nachforderung wurde vom Rechtsanwalt des Kreisverbandes geprüft und leider für korrekt befunden. Es ergibt sich eine Nachzahlung von 0,0397 Euro pro Quadratmeter Gartenfläche für 2023 und auch für 2024. Die Rechnungen an euch, werden in den nächsten Tagen verschickt.

04.04.2024

 

 

 

Folgender Beschluss wurde auf der Mitgliederversammlung am 07.04.2024 gefasst.

Beschluss Nr. 1

Beschluss der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 07.04.2024 zur Finanzierung einer Vereinssoftware.

 

Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 07.04.2024 beschließt eine jährliche Vereinsumlage für die Nutzung einer Vereinssoftware. Die Höhe der Vereinsumlage richtet sich immer nach den Gebühren, die tatsächlich für die Nutzung der Software anfallen, aktuell 2,29 € pro Jahr.

07.04.2024

Informationen für die Pächter und Pächterinnen

des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ e. V. Nauen 

 

Am 26. Juni 2021 erfolgte durch den Kreisverband der Gartenfreunde e. V. Nauen zusammen mit dem Vereinsvorstand die diesjährige Gartenbegehung.

 

Bei dieser Gartenbegehung wurde festgestellt, dass in einigen Gärten die vorhandenen Hecken, Zier- und Nadelgehölze zu groß sind bzw. in einem Kleingarten gar nicht gepflanzt werden dürfen. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:

 

  • Hecken, die zwischen den Gärten stehen sowie an den Wegen innerhalb der Anlage, dürfen die Zaunhöhe nicht überschreiten (maximale Höhe 1,30 m, wenn kein Zaun vorhanden ist)

  • Hecken, die die Kleingartenanlage nach außen oder zu den Parkplätzen begrenzen, dürfen eine maximale Höhe von 1,80 m bis 2,20 m nicht überschreiten

  • Hecken als Sichtschutz im Garten dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten, Sichtschutzbreite insgesamt maximal 9 Meter

  • Laub- und Nadelgehölze (z. B. Tannen, Fichten, Kiefern, Birken, Linden und andere Waldbäume), sind im Kleingarten nicht erlaubt und müssen entfernt werden

  • Koniferen dürfen grundsätzlich nicht mehr gepflanzt werden und sind spätestens bei Pächterwechsel zu entfernen

  • Ziergehölze sollten die Höhe von 2,50 m nicht überschreiten

 

Der Kreisverband der Gartenfreunde e. V. Nauen behält sich vor, unsere Anlage im nächsten Jahr ein weiteres Mal zu begehen, um die Umsetzung der Vorgaben zu überprüfen und ggf. bei Nichteinhaltung abzumahnen.

 

 

Der Vorstand

im Verwaltungsauftrag des Kreisverbandes der Gartenfreunde e. V. Nauen

Oktober 2021

 

 

Es ist in letzter Zeit vermehrt aufgefallen, dass die Tore in unserer Anlage abends nicht verschlossen sind.
Bitte achtet darauf, dass abends, schon bevor es dunkel wird, die Tore abgeschlossen werden.

03.10.2021

 

In unserer Mitgliederversammlung am 05.09.2021 soll über folgende Satzungsänderung abgestimmt werden.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag zusammen mit sonstigen Leistungen ( Pacht, Wassergeld, Umlagen usw. ) in einem Betrag pünktlich zu begleichen. Der Verein ist nicht verpflichtet, zur Zahlung aufzufordern. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags und sonstiger Leistungen wird von der    Mitgliedsversammlung festgesetzt. Umlagen dürfen pro Jahr 300,00 € nicht überschreiten. Die Zahlungen für das laufende Geschäftsjahr haben bis zum 31.01 zu erfolgen. Wird danach gemahnt, ist eine Bearbeitungsgebühr plus Porto, deren Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt, zu erheben. Für den Nachweis des Zuganges der Mahnung genügt der Nachweis der Absendung an die letzte dem Verein bekannte Adresse. Bei Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung fälliger gezahlter Beiträge, Umlagen oder auf einen Anteil am Vereinsvermögen. 

neuer Text:  

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag zusammen mit sonstigen Leistungen ( Pacht, Wassergeld, Umlagen usw. ) in einem Betrag pünktlich zu begleichen. Der Verein ist nicht verpflichtet, zur Zahlung aufzufordern. Die Höhe des Mitgliedsbeitrag und sonstiger Leistungen wird von der    Mitgliedsversammlung festgesetzt. Umlagen dürfen pro Jahr 300,00 € nicht überschreiten. Die Pachtzahlungen für das laufende Geschäftsjahr haben gemäß der Angaben in der jeweiligen Pachtrechnung zu erfolgen. Wird danach gemahnt, ist eine Bearbeitungsgebühr plus Porto, deren Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt, zu erheben. Für den Nachweis des Zuganges der Mahnung genügt der Nachweis der Absendung an die letzte dem Verein bekannte Adresse. Bei Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung fälliger gezahlter Beiträge, Umlagen oder auf einen Anteil am Vereinsvermögen. 

 

 

 

Folgende Beschlüsse wurden auf der Mitgliederversammlung am 06.09.2020 gefasst:

Beschluss Nr.: 01/2020
Stimmberechtigt:60 
Ja- Stimmen:60
Nein- Stimmen:0
Stimmenenthaltungen:0
 

Beschluss der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 06.09.2020 zur Änderung der Mittagsruhe-Regelung.

Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 06.09.2020 beschließt, dass die Mittagsruhe- Regelung, täglich von 13 – 15 Uhr und 20 – 08 Uhr, Sonn- und Feiertags ganztägig, im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum Zeitpunkt des Wasseranstellens im darauffolgenden Jahr außer Kraft gesetzt wird. Generell ist an Sonn- und Feiertagen ganztägig Ruhe zu halten.

 

Beschluss Nr.: 02/2020
Stimmberechtigt:60
Ja- Stimmen:60
Nein- Stimmen:0
Stimmenenthaltungen:0
 

Beschluss der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 06.09.2020 zur Erneuerung der Schließanlage. 

Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 06.09.2020 beschließt, dass die Schlösser in unseren Toren erneuert werden. Die Kosten in Höhe von ca. 2.000,00 € trägt die Vereinskasse.

 

Beschluss Nr.: 03/2020
Stimmberechtigt:60
Ja- Stimmen:59
Nein- Stimmen:1
Stimmenenthaltungen:0

Beschluss der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 06.09.2020 zur Erweiterung des Parkplatzes an der Vereinsgaststätte.

Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 06.09.2020 beschließt, den Parkplatz an der Vereinsgaststätte zu erweitern. Dazu werden die beiden alten Hecken entfernt, es werden Kantensteine gesetzt, an Stelle der Hecken kommt ein Maschendrahtzaun und es werden neue Hecken gepflanzt. Das Tor an der Vereinsgaststätte wird erneuert und es wird ein neues Tor im hinteren Bereich zum Lilienweg eingebaut.

 

 

Unsere Gaststätte ist wieder geöffnet

Am 04.07.2020 wird unsere Gaststätte neu eröffnet. Alisa-Gabriela Mirea, ist die neue Pächterin der Gaststätte.
Unser Spartenheim hat von innen ein völlig neues Gesicht bekommen, die Speisekarte wird ein wenig mexikanisch sein und es werden auch leckere Cocktails serviert.
Alisa und Ihre Mannschaft heißt euch herzlich willkommen.
 

Telefon: 03321 43 18 755
Montag ist Ruhetag

bueno-nauen.de

 

Information zur Kündigung/ Pächterwechsel

wer beabsichtigt, seinen Garten aufzugeben und kündigen möchte, muss zunächst das dafür vorgesehene Kündigungsformular ausfüllen und
2 mal unterschreiben (das Kündigungsformular ist zwingend erforderlich). Dieses ausgefüllte Formular muss zum Vereinsvorstand. Anschließend wird es vom Vereinsvorstand unterschrieben und an den Kreisverband weitergeleitet. Der Kreisverband schickt an die Pächter dann eine Kündigungsbestätigung raus und gibt den Vorgang an einen Gartenbewerter weiter, welcher dann zum Bewerten des Gartens einen Termin vereinbart. Ist der Garten bewertet, muss vom abgebenden Pächter nur noch die Rechnung für das Bewerten bezahlt werden. Erst dann bekommen wir das Bewertungsprotokoll, welches aussagt, wie hoch der Wert der Parzelle ist. Das ist dann die Grundlage für die Neuverpachtung des Gartens.
 Dieses Bewertungsprotokoll wird auch dem neuen Pächter ausgehändigt!

Um Bewerber für die Neuvergabe braucht sich der abgebende Pächter keine Sorgen zu machen. Der Verein hat eine lange Warteliste mit Bewerbungen um einen Garten. Das heißt, der abgebende Pächter bestimmt nicht, wer der neue Pächter wird. Ähnlich wie bei einer Kündigung einer Mietwohnung, hier bestimmt ebenfalls der Vermieter, wer der Nachmieter wird.

 

 

Liebe Gartenfreunde!

 

Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass es verboten ist, Müll jeglicher Art, wie Sperrmüll, gelbe Säcke, Restmüll usw.,
an die Straße zu stellen oder in der freien Natur zu entsorgen.

Die gelben Säcke dürfen frühestens am Vorabend des Abholtages an die Straße gestellt werden

(Derzeit immer der Freitag in der ungeraden Woche.)

Restmüll muss mit nach Hause genommen werden! Er darf auch nicht in öffentlichen Mülleimern entsorgt werden!

(Die Bahn AG hat sich diesbezüglich schon bei uns beschwert.)

Es ist auch möglich eine Mülltonne über die HAW für den Garten zu bekommen.

 Jede illegale Müllentsorgung wird zur Anzeige gebracht!!!

 

 

Abstimmung über die Nutzung des Kompostplatzes

Am 18.08.2019 wurde über den Erhalt des Kompostplatzes abgestimmt. Von den 88 anwesenden Mitgliedern stimmten 35 für die Abschaffung des Kompostplatzes und 53 dagegen. Somit kann der Kompostplatz weiterhin von allen Mitgliedern genutzt werden.

 

Liebe Gartenfreunde

Bei unserer diesjährigen Gartenbegehung mussten wir leider feststellen, dass bei vielen Parzellen die Gartennummer fehlt. Deshalb möchten wir alle Pächter auffordern, zu überprüfen, ob sich an Ihrer Parzelle eine Gartennummer befindet und ob diese auch gut sichtbar ist. Ist dies nicht der Fall, dann bitte eine Gartennummer gut sichtbar anbringen. 

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass vom 1. Oktober bis zum 28. Februar jeden Jahres Hecken tiefgreifend geschnitten werden dürfen. Das heißt, dass im Frühjahr alle Hecken die maximale Höhe (in den meisten Fällen Zaunhöhe) haben sollten. Bitte haltet euch an diese Regelung, so dass es bei der nächsten Gartenbegehung nicht mehr so viele Beanstandungen gibt.

 Der Vorstand 

 

Problem Kompostplatz!

 

Auf unserer letzten Mitgliederversammlung wurde beschlossen, dass unser Kompostplatz auch für Gartenabfälle aus den einzelnen Parzellen verwendet  werden darf, was auch von vielen Pächtern reichlich genutzt wird.
Leider denken viele Gartenfreunde  anscheinend nicht darüber nach, ob es richtig ist, alle Gartenabfälle in der Menge und vor allen Dingen in der Art und Weise dort abzulegen. Häufig wird das Material einfach nur am Rand des Platzes abgekippt, so dass das Ganze im nu Riesen Ausmaße annimmt. Des Weiteren denken einige Gartenfreunde, dass man ganze Bäume mit kompletten Kronen einfach dort ablegen kann. Das  bringt natürlich enorm viel Volumen mit sich und wir müssen die Abfuhr noch häufiger beauftragen. Es müssen auch keine kompletten Komposthaufen aus den Gärten, die größtenteils nur noch aus Erde bestehen dort entsorgt werden. Es wäre von sehr großem Nutzen für uns alle, wenn großvolumige Sachen wie Sträucher und Baumschnitt ö. ä. vorher gehäckselt werden, so dass sie nicht so sehr viel Platz einnehmen. Es ist nichts vorn am Rand des Kompostplatzes abzukippen, sondern alles möglichst weit nach hinten zu werfen. Dickes Holz, Stämme, Äste, usw. können daneben gelegt werden, von einigen Gartenfreunden wird das Holz als Kaminholz verwendet. 
Es sollte oder vielmehr es muss sogar in jedem Kleingarten ein Kompostplatz weiterhin bestehen. Der Kompost ist ein wichtiger Nährstofflieferant für den Kleingarten. Kompost ist ein natürlicher Dünger und ein ideales Mittel, um den Boden zu verbessern. Er wird aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften sehr geschätzt. Kompost düngt die Pflanzen, lockert den Boden, speichert Wasser, erhöht die Bodenfruchtbarkeit und fördert das Bodenleben. Kompost enthält natürlicherweise alle Haupt- und Spurennährstoffe. Entsprechend kann die Versorgung des Bodens und der Pflanzen mit Nährstoffen nahezu vollständig abgedeckt werden. Kompost ist Nahrung für ein gesundes Bodenleben. Er wirkt gegen Krankheitserreger aus dem Boden (z. B. Nematoden) und fördert so die Pflanzengesundheit.

Übrigens, jetzt wurde  schon das 4. Mal abgefahren, damit sind die 10 € pro Parzelle schon erreicht.

28.07.2017

 

             Wasser marsch!  

Das Verlegen einer zusätzlichen Wasserleitung hat sich gelohnt. Der Wasserdruck ist jetzt in allen Gärten und auch zu jeder Zeit mehr als  ausreichend. Es war ein großes Stück Arbeit bei dem viele fleißige Hände mitgemacht haben.
Ein ganz großes DANKESCHÖN all denen, die bei den Arbeiten mitgeholfen haben. Besonders Denen, die weit über die geforderten 5 Stunden mit dabei waren. Ohne diese enorme Einsatzbereitschaft hätten wir die Wasserleitung gar nicht verlegen können.
Nochmals vielen, vielen Dank.
Übrigens,  das Wasser läuft auch bei denen, die immer nur meckern und sich von allen Arbeiten fern halten.

Hier ein paar Fotos von den Arbeiten

Gärtnerforum

 

 

Folgende Beschlüsse wurden auf der Mitgliederversammlung am 09.04.2017 gefasst:

Beschluss Nr.: 01/2017

Stimmberechtigt     :  58

Ja- Stimmen           : 40 

Nein- Stimmen        : 18

Stimmenthaltungen :  0 

 

1.Beschluss der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 09.04.2017 zur allgemeinen Nutzung des Kompostplatzes.

 

Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 09.04.2017 beschließt, dass der Kompostplatz auch von den Pächtern der KGA, zur Entsorgung von Gartenabfällen die aus den einzelnen Parzellen der Pächter stammen, genutzt werden kann.

Es dürfen dort ausschließlich kompostierbare Gartenabfälle  aus den Parzellen der Pächter sowie den Freiflächen der Anlage kompostiert werden.

Werden Müll, Hausmüll, Grillreste, Bauholz, Blumentöpfe oder andere Gegenstände, die nicht auf den Kompost gehören, auf diesem Platz entsorgt, trägt der Verursacher die Kosten der Entsorgung. Des Weiteren kann das bestehende Pachtverhältnis gekündigt werden.

Die Finanzierung der Entsorgung dieser Abfälle erfolgt über eine Vereinsumlage in Höhe der Entsorgungskosten des Vorjahres.

 

 

2.Beschluss der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 09.04.2017 zur Dacherneuerung des Spartenheims.

Beschluss Nr.: 02/2017

Stimmberechtigt     :  58

Ja- Stimmen           : 58 

Nein- Stimmen        : 0

Stimmenthaltungen :  0 

 

Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 09.04.2017 beschließt, dass das Dach des Spartenheims erneuert wird. Das derzeitige marode Asbestdach wird durch ein neues  modernes Trapezblechdach ersetzt. In diesem Zuge wird eine Deckenisolierung vorgenommen, die Schornsteinköpfe abgetragen und die Dachrinnen und Dachkästen teilweise erneuert. Die Arbeiten werden von einer Fachfirma ausgeführt. Dafür werden mehrere Angebote von Dachdeckerfirmen eingeholt.

Die Kosten für dieses Bauvorhaben in Höhe von ca. 26.000 € werden von der Vereinskasse getragen.

 

 

3.Beschluss der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 09.04.2017 zur Neuverlegung einer Wasserleitung.

Beschluss Nr.: 03/2017

Stimmberechtigt     :  58

Ja- Stimmen           : 58 

Nein- Stimmen        : 0

Stimmenthaltungen :  0 

 

Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Bahndamm“ Nauen e.V. vom 09.04.2017 beschließt, dass eine zusätzliche Wasserleitung zur Einspeisung des Brunnenwassers in unsere Wasserversorgungsanlage gelegt wird.

Die Kosten in Höhe von ca. 1200 € für dieses Bauvorhaben werden von der Vereinskasse getragen.

 

 

 

 

Problem Wasserversorgung!

Wie sicherlich allen aufgefallen ist, funktioniert unsere Wasserversorgung immer noch nicht zufriedenstellend.
Das Problem ist weiterhin der extrem hohe Eisengehalt in unserem Grundwasser. Der führt dazu, dass sich das Haupteinspeiserohr immer wieder mit Eisenschlamm zusetzt. Zum Beginn der Saison wurden beide Brunnen mit einem Spezialgranulat gereinigt, leider ohne Erfolg. Die anschließende Reinigung des Rohres, was als erstes vom Kessel abgeht, zeigte, dass es wieder stark zugesetzt war. Nach der Reinigung kam ausreichend Wasser in den Gärten an. Bei Bedarf schaltete sich auch die zweite Pumpe dazu, so dass ausreichend Wasser gefördert wurde. Leider hielt dieser Zustand nur kurze Zeit an. Schon nach 1 - 2 Wochen war zu merken, dass der Wasserdruck in den Gärten wieder nachließ und die 2. Pumpe sich nicht mehr zuschaltete. Das heißt, dass das Rohr sich schon wieder zusetzt. Da wir das Rohr nicht im Rhythmus von zwei Wochen reinigen lassen können, wird die Verlegung eines weiteren Rohres erwägt. Dies wird aber frühestens im nächsten Frühjahr geschehen. Bis dahin müssen wir uns mit der jetzigen Situation abfinden und das Beste daraus machen.
Sicherlich meinen es einige Gartenfreunde mit dem Wässern etwas zu gut. Man kann Pflanzen auch zum Saufen erziehen.
Gießt man oft und eher oberflächlich, bilden die Pflanzen auch ein eher oberflächennahes Wurzelwerk aus (Wurzeln wachsen zum Wasser) und sind dementsprechend anfällig für Austrocknung. Sehr positiv wirkt sich ein Auflockern des Bodens aus. So trocknet nur die Oberfläche aus, nicht aber die tieferen Bodenschichten (Kapillareffekt wird verhindert).
Wir möchten niemanden
zu nahe treten und vorschreiben, wie zu wässern ist. Aber vielleicht sollte der eine oder andere mal sein Gieß- und Sprengverhalten überdenken. Vielleicht auch unter dem Aspekt, ob er genauso viel Wasser verbrauchen würde, wenn es Trinkwasser wäre und wir nach Verbrauch die Kosten für das Wasser bezahlen müssten. Dann würden einige sicherlich  nicht mehr Tag und Nacht die Pflanzen wässern.


 

 

Aufgrund einiger Beschwerden in der letzten Zeit, sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ruhezeiten wochentags zwischen 13:00 bis 15:00 und 20:00 bis 8:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig einzuhalten sind.
Während dieser Zeiten ist das Arbeiten mit lauten Maschinen oder Geräten jeglicher Art, sowie Hämmern, Klopfen oder laute Musik absolut untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können gemäß unserer Satzung Ordnungsstrafen verhängt werden.

Das gleiche gilt auch für das Abbrennen von Gartenabfällen. Dies ist strengstens verboten!

 

 

 

Was bedeutet 1/3 Regelung

Beispiel: Das Pachtgrundstück hat 360 m²

Das 1. Drittel (gleich 120m²) müssen zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Dazu zählen jegliche Art von Gemüse, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen, Wildfruchtpflanzen, Feldfruchtpflanzen wie Kartoffeln, Bohnen, Gurken, Tomaten, Radieschen, Salat, Pfefferminze, Thymian, Kürbis usw., Beerenfrüchte wie Erdbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Kiwi, Heidelbeeren usw. und Obstbäume. Der alleinige Anbau von Obstbäumen zählt allerdings nicht. Es muss in jedem Fall Gemüse angebaut werden. Es zählt auch die Nutzung von Frühbeetkästen und Kleingewächshaus dazu.

Das 2. Drittel (gleich 120m²) ist für die Erholung gedacht. Hier können Blumen, Hecken, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Stauden, Ziergehölze, Laubgehölze, Moorbeetpflanzen, Rosen, Klettergehölze, Ziersträucher, Rasen usw. gepflanzt werden. Bei hochwachsenden Ziergehölzen sowie Hecken sind Mindesthöhen einzuhalten.

Das 3. Drittel (gleich 120m²) ist für die Bebauung gedacht. Wie Laube (max. 24m²), Rankgerüste, Sitzplätze, Wasserbecken, Biotop, Hauptweg, Zaun, Gartentür, Sandkasten, Schaukel, Bienenstand, gestalterische Elemente usw.. Für die Bebauung ist immer beim Vereinsvorstand ein entsprechender Bauantrag zu stellen.

 

Eine Verschiebung dieser Drittelregelung ist zu Gunsten des Obst- und Gemüseanbaus erlaubt.

 

Vereinsflagge

Es werden demnächst noch einmal Vereinflaggen bestellt. Bei Interesse bitte an Vorstand wenden.

Problem Wasserversorgung

Wie sicher schon jeder festgestellt hat, ist unsere Wasserversorgung wieder nicht ausreichend. Es liegt nicht an den Brunnen oder Pumpen, die könnten mehr als die doppelte Menge Wasser fördern.
Wir haben heute mit einigen fleißigen Helfern wieder das Haupteinspeiserohr freigelegt, dieses mal an 2 Stellen. Einmal an der Verteilung, am Parkplatz und einmal direkt am Kessel. Dort mussten wir das Rohr aufsägen. Wir mussten feststellen, dass das Rohr von dieser Seite völlig zugesetzt ist. Morgen früh kommt eine Rohreinigungsfirma und spült das Rohr von beiden Seiten. Damit sollte das Problem vorerst behoben sein. Langfristig werden wir wahrscheinlich dieses Rohr erneuern müssen.
Hier einige Fotos von diesem Rohr.

                                                            02.06.2015

 

 

Langjährigste Vereinsmitglieder wurden geehrt.

Die ältesten Vereinsmitglieder Anni und Wolfgang Baganz wurden vom Kreisverband der Gartenfreunde geehrt. Familie Baganz hat seit 1957 Ihren Garten in unserem Verein. Der 580 m² große Garten wurde all die vielen Jahre von den beiden immer mit viel Liebe bewirtschaftet. Es war immer ein wunderschöner Gemüse- und Blumengarten. Wolfgang Baganz arbeitete auch viele Jahre im Vereinsvorstand mit und war so ziemlich an allen großen Projekten der Vereinsarbeit beteiligt. Mit 57 Jahren Vereinsmitgliedschaft sind die Beiden nicht nur die langjährigsten Mitglieder in unserem Verein, sondern auch von allen Vereinen, die im "Kreisverband der Gartenfreunde Havelland" organisiert sind. Aus diesem Anlass besuchte Klaus- Dieter Wähnke, als Vertreter des Kreisverbandes, Familie Baganz in Ihrem Garten und überreichte Ihnen einen schönen Präsentkorb.
Leider scheiden die Beiden jetzt aus gesundheitlichen Gründen aus dem Verein aus.
Somit möchten auch wir den Beiden nochmals den allergrößten Dank aussprechen für die jahrzehntelange treue Mitgliedschaft, die aktive Mitarbeit und ganz besonders dafür, immer einen so schönen gepflegten Garten bewundern zu können. Vielen vielen Dank.

 

Viele fleißige Helfer beim Steine tragen

Ein riesengroßes Dankeschön an alle Gartenfreunde die sich am Transport der Gehwegplatten für unsere Wege beteiligt haben und auch noch in der nächsten Zeit beteiligen werden. Ohne diese Leute wären solche Aktionen gar nicht möglich. Nochmals vielen, vielen Dank.


Unser Pumpenhäuschen hat ein neues Gesicht bekommen.

Schüler der Musik- und Kunstschule Havelland haben zusammen mit Fr. Lüders, Lehrerin der MKS, unser Pumperhäuschen ordentlich aufgepeppt.

Dafür nochmals lieben Dank für die tolle Arbeit.

Für alle die es noch nicht gesehen haben, hier ein paar Fotos.

     

 

Für alle die es nicht wissen, bei Vorlage des Pächterausweises bekommt man im Hagebaumarkt 5% Sofortrabatt!

 

 

Wer auf Grund der vielen Einbrüche in diesem Jahr seine Laube versichern möchte, hier ein Link zur Feuersozietät, die Laubenversicherungen anbietet.

Wir haben jetzt auch jede Menge Versicherungsanträge!

 

Eine kostenlose Abholung von Metallschrott kann unter folgender Rufnummer vereinbart werden.

0152 04666 853

 

Abfuhr von Garten/ Baumschnittabfällen

wer größere Mengen (bis zu 2 m³) zu kompostierende Gartenabfälle hat, und diese gern aus seinem Garten entsorgt  haben möchte, kann sich an Sebastian Gust Tel.:0173 / 61 08 278 wenden.

Informationen zum Aufstellen von Schwimmbecken

Alle, die bei diesem wunderschönen, heißen Wetter auf die Idee kommen ein größeres Schwimmbecken aufzustellen oder vielleicht schon aufgestellt haben, bitte daran denken, dass Schwimmbecken ab 3,00 m Durchmesser genehmigungspflichtig sind. Es muss ein kleiner Bauantrag gestellt werden. Dies kostet 15,- € + 10,- € Wassergeld (Wassergeld alle 5 Jahre 10,- €)

 

OHG FEGRO/SELGROS

Die Fa. "OHG FEGRO/SELGROS" mit Sitz in Falkensee gibt allen Kleingärtnern die Möglichkeit dort einzukaufen. Das benötigte Formular um einen entsprechenden Ausweis zu erhalten gibt es beim Vorstand.

 

 

Neue Bestimmungen für den Bau von Fäkaliengruben!

Ab sofort muss der Bau von Fäkaliengruben vom Kreisverband, genehmigt werden. Vorher jedoch muss beim WAH in Nauen eine Kundennummer beantragt werden, wofür genaue Angaben zum zu verbauenden Fäkalienbehälter, erforderlich sind. Es sind nur noch Behälter erlaubt, die bestimmten DIN - Normen entsprechen und für die Fäkalienlagerung zertifiziert sind. Des weiteren müssen dann Wasseruhren in Lauben installiert, und von der WAH geeicht worden sein. Die Wasseruhren messen nur die zu entsorgende Abwassermenge, nach der die WAH dann auch berechnet.
Die Genehmigungsgebühr für den Bau von Fäkaliengruben beträgt wie bei Gartenlauben 45,00 €.
Bereits verbaute und genehmigte, nicht zertifizierte Behälter können vorerst bestehen bleiben, solange sie vom Entsorger gelehrt werden. 

 

 

Problem illegale Müllentsorgung

In der letzten Woche gab es, aus gegebenem Anlass, eine Gartenbegehung des Umweltamtes des Landkreises Havelland in unserer Anlage. Dabei wurde festgestellt, dass an der Straße Am Bahndamm, direkt parallel zu Bahntrasse, Gartenabfälle sowie Fäkalien (ganze Chemietoilettenfüllungen) entsorgt wurden. Das Umweltamt geht davon aus, dass diese Abfälle von den Anliegern dieser Straße stammen und drohen mit einer Anzeige. Solch eine Anzeige kann ein Bußgeld bis zu 50.000 € zur Folge haben.
Wir fordern alle Gartenfreunde auf, derartige illegale Entsorgungen zu unterlassen, und schon vorhandenen Müll und Fäkalien aus der Bahnböschung wieder zu entfernen. Das Amt wird mit Sicherheit eine Nachkontrolle vornehmen. Wird es bei dieser Nachkontrolle wieder zu Beanstandungen kommen, werden die entsprechenden Gartenfreunde eine Anzeige erhalten. Einige Fälle von derartiger Umweltverschmutzung sind uns schon namentlich bekannt.  Das gleiche gilt für die illegale Sperrmüllentsorgung, die vorn an der Straße stattgefunden hat.
Es darf nicht sein, dass durch das Fehlverhalten einiger weniger Gartenfreunde unsere gesamte Anlage in Verruf gerät, und wir uns mit derartigen Problemen herumschlagen müssen. Denn schließlich sind wir ein Verein, eine Gemeinschaft, die nur miteinander existieren kann.

 

 

Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Ergebnisprotokoll der Wasseranalyse vom 29.08.2012

 

Formulare

Gartenplan

Bauordnung

 Rahmengartenordnung des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V.

Vereinssatzung

 Haftungsausschluss

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