Kleingartenverein Am Bahndamm e.V.
Verfasst am 01.12.2024 um 19:00 Uhr

Was bedeutet 1/3 Regelung

 Beispiel: Das Pachtgrundstück hat 360 m²

 Das 1. Drittel (gleich ca.120m²) mus zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Dazu zählen jegliche Art von Gemüse, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen, Wildfruchtpflanzen, Feldfruchtpflanzen wie Kartoffeln, Bohnen, Gurken, Tomaten, Radieschen, Salat, Pfefferminze, Thymian, Kürbis usw., Beerenfrüchte wie Erdbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Kiwi, Heidelbeeren usw. und Obstbäume. Der alleinige Anbau von Obstbäumen zählt allerdings nicht. Es muss in jedem Fall Gemüse angebaut werden. Es zählt auch die Nutzung von Frühbeetkästen und Kleingewächshaus dazu.

 Das 2. Drittel (gleich 120m²) ist für die Erholung gedacht.  Hier können Blumen, Hecken, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Stauden, Ziergehölze, Laubgehölze, Moorbeetpflanzen, Rosen, Klettergehölze, Ziersträucher, Rasen usw. gepflanzt werden. Bei hochwachsenden Ziergehölzen sowie Hecken sind Mindesthöhen einzuhalten.

 Das 3. Drittel (gleich 120m²) ist für die Bebauung gedacht. Wie Laube (max. 24m²), Rankgerüste, Sitzplätze, Wasserbecken, Biotop, Hauptweg, Zaun, Gartentür, Sandkasten, Schaukel, Bienenstand, gestalterische Elemente usw.. Für die Bebauung ist immer beim Vereinsvorstand ein entsprechender Bauantrag zu stellen.

Eine Verschiebung dieser Drittelregelung ist zu Gunsten des Obst- und Gemüseanbaus erlaubt.